13.06.2014
Ein Brand in den eigenen vier Wänden. Das Horror-Szenario schlechthin. Vieles kann man deshalb für den Schadensfall entsprechend versichern: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Diese Sachschäden lassen sich am Ende alle ersetzen. Wie sieht es jedoch mit Ihrem Leben aus? Wer beschützt Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle? Die Antwort ist einfach: Rauchmelder! Klein und unscheinbar an der Decke installiert, aber Ihr persönlicher Lebensretter, wenn es darauf ankommt.



Ein Brand in den eigenen vier Wänden. Das Horror-Szenario schlechthin. Vieles kann man deshalb für den Schadensfall entsprechend versichern: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Diese Sachschäden lassen sich am Ende alle ersetzen. Wie sieht es jedoch mit Ihrem Leben aus? Wer beschützt Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle? Die Antwort ist einfach: Rauchmelder! Klein und unscheinbar an der Decke installiert, aber Ihr persönlicher Lebensretter, wenn es darauf ankommt.

Aus diesem Grund ist auch in diesem Jahr wieder „Freitag, der 13.“ in ganz Deutschland Rauchmeldertag. Die Freiwillige Feuerwehr Krefeld – Löschgruppe Gellep-Stratum beteiligt sich an diesem Aktionstag, um Sie auf die kleinen Lebensretter aufmerksam zu machen und somit für Ihre Sicherheit zu sorgen.

Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände. Alleine in Deutschland sind das im Jahr über 400 Brandtote. Hinzu kommen außerdem rund 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden. Die Mehrzahl der Brandtoten stirbt dabei an einer Rauchgasvergiftung. Nur wenige Atemzüge der toxischen Rauchgase, die bei einem Brandereignis in großer Menge entstehen, können bereits tödlich sein.

Rauchmelder warnen Sie deshalb bereits frühzeitig durch den lauten und schrillen Alarmton vor der drohenden Gefahr. Auch nachts, wenn Sie schlafen. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

Wussten Sie eigentlich, dass in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.04.2013 eine Einbaupflicht für Rauchmelder in Neubauten besteht? Für bestehende Gebäude gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2016! Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist dabei der jeweilige Eigentümer; dem Bewohner/Mieter obliegt die Pflicht, für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder Sorge zu tragen.
Ihre wichtigsten Fragen zur Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen beantwortet Ihnen das zuständige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: Informationen zur Rauchmelderpflicht in NRW.

Allgemeine Informationen zu Rauchmeldern, Tipps zum Kauf und zur Installation sowie zur bundesweiten Rauchmelder-Kampagne „Freitag, der 13.06.“ erhalten Sie auf www.rauchmelder-lebenretter.de.